Tesla Model Y
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Klage nach Tesla-Probefahrt wirft Fragen zum Umgang unerfahrener Fahrer mit leistungsstarken Elektroautos auf

Autor auto.pub | Veröffentlicht am: 03.08.2026

Eine Probefahrt mit einem Tesla Model Y endete in Virginia damit, dass das Fahrzeug in einen Friseursalon krachte, Feuer fing und eine Forderung von mehr als 10 Millionen US-Dollar nach sich zog. Die Klägerin Alemzewd Lawgalet behauptet, Tesla habe eine Fahrerin ohne Elektroauto-Erfahrung allein losgeschickt, die Rekuperation nicht erklärt und das Auto ohne entsprechenden Hinweis in der aggressivsten Beschleunigungseinstellung belassen. Tesla weist jede Haftung zurück und argumentiert, Lawgalet habe nicht die gebotene Sorgfalt walten lassen. Über die Begründetheit der Positionen beider Seiten hat das Gericht noch nicht entschieden.

Die Probefahrt endete in einem Gebäude

Lawgalet unternahm am 21. September 2024 in Arlington im US-Bundesstaat Virginia eine Probefahrt mit einem Tesla Model Y. Laut ihrer Klageschrift erklärte sie den Mitarbeitern im Ausstellungsraum, dass sie noch nie ein Elektroauto gefahren sei, und bat darum, von einem Angestellten begleitet zu werden. Sie behauptet, das Personal habe ihr gesagt, der Model Y funktioniere weitgehend wie ein Benziner, sie aber dennoch allein losgeschickt.

Lawgalet zufolge erschrak sie, als das Auto auf der Interstate 395 stark verzögerte, nachdem sie den Fuß vom Fahrpedal genommen hatte. Da sie mit Rekuperation nicht vertraut war, vermutete sie einen möglichen Defekt und verließ die Autobahn, um das Fahrzeug zum Ausstellungsraum zurückzubringen.

Beim Anfahren an einer Ampel nahe dem Pentagon beschleunigte der Model Y der Klageschrift zufolge weitaus kräftiger, als sie erwartet hatte. Lawgalet verlor die Kontrolle, überquerte die Straße und krachte in den Posh Salon. Damalige Berichte lokaler Medien bestätigen, dass ein Tesla in das Gebäude fuhr, Feuer fing und eine Person schwer verletzt wurde. In der Klageschrift wird zudem behauptet, Lawgalet habe schwere und dauerhafte Verletzungen erlitten.

Der Unfall und der Brand sind dokumentierte Ereignisse. Die angeblich unterbliebene Einweisung der Fahrerin, die Beschleunigungseinstellung des Fahrzeugs, die Pedalbetätigung und die Kausalkette sind hingegen umstritten und wurden von einem Gericht bislang nicht festgestellt.

Die beschriebene Rekuperation scheint dem normalen Betriebsverhalten zu entsprechen

Ein Model Y verzögert über seine Elektromotoren, wenn der Fahrer das Fahrpedal loslässt. Die Motoren arbeiten dann als Generatoren, gewinnen einen Teil der kinetischen Energie des Fahrzeugs zurück und speisen sie in die Batterie ein. Im Tesla-Handbuch heißt es außerdem, dass die Bremsleuchten aufleuchten, wenn die Rekuperation das Auto stark verzögert, etwa wenn der Fahrer bei Autobahntempo das Fahrpedal vollständig loslässt.

Das Handbuch für den Model Y der Modelljahre 2020–2024 ermöglichte bei einigen Fahrzeugen den Wechsel zwischen den Rekuperationseinstellungen Niedrig und Standard. Darin heißt es außerdem, dass diese Anpassung bei Fahrzeugen, die ab etwa Januar 2024 gefertigt wurden, nicht verfügbar ist.

Die von Lawgalet beschriebene Verzögerung weist daher für sich genommen nicht auf einen Defekt hin. Sie entspricht dem für Elektroautos typischen Ein-Pedal-Fahrverhalten. Rechtlich relevanter ist die Frage, ob Tesla dieses Verhalten hätte erklären müssen, bevor ein Kunde ohne Elektroauto-Erfahrung eine unbegleitete Probefahrt beginnen durfte.

Die Rekuperation selbst würde nicht die später in der Klageschrift behauptete Beschleunigung verursachen. Lawgalet argumentiert vielmehr, das frühere Erlebnis habe sie verängstigt und verunsichert, was ihr Urteilsvermögen und ihre Fähigkeit beeinträchtigt habe, das Auto in der nächsten Verkehrssituation zu beherrschen. Ob dieser Kausalzusammenhang bewiesen werden kann, hängt von den Beweismitteln ab.

Die Forderung übersteigt 10 Millionen US-Dollar

Lawgalet verlangt mindestens 10 Millionen US-Dollar Schadenersatz sowie weitere 350.000 US-Dollar Strafschadenersatz. Nach dem Recht Virginias ist die Gesamtsumme des Strafschadenersatzes gegen alle haftenden Beklagten auf 350.000 US-Dollar begrenzt.

Die geforderte Summe ist weder ein Beleg für eine Haftung Teslas noch dafür, dass die behaupteten Schäden nachgewiesen wurden. Sie bezeichnet den von der Klägerin verlangten Rechtsbehelf.

Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium

Am 22. Juli 2026 ließen Tesla und die weiteren Beklagten das Verfahren an das US-Bundesbezirksgericht für den Eastern District of Virginia verweisen. Im bundesgerichtlichen Register ist ein Kraftfahrzeugverfahren mit beantragter Entscheidung durch Geschworene vermerkt, kein Urteil zur Haftung.

Tesla bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, Lawgalet habe nicht die gebotene Sorgfalt walten lassen und ihre angeblichen Schäden nicht gemindert.

Diese Position ist von Bedeutung, weil Virginia das Prinzip des Mitverschuldens mit vollständigem Anspruchsausschluss anwendet und nicht das der vergleichenden Fahrlässigkeit. Nach den Musteranweisungen des Bundesstaats für Zivilprozessjurys kann jede Fahrlässigkeit der Klägerin, die eine unmittelbare Ursache des Unfalls war, Ansprüche aus gewöhnlicher Fahrlässigkeit vollständig ausschließen. Die Verantwortung wird nicht einfach prozentual aufgeteilt.

Dabei gilt eine wichtige Einschränkung. Wird festgestellt, dass der Beklagte vorsätzlich und mutwillig gehandelt und damit zum Unfall beigetragen hat, während das mitursächliche Verhalten der Klägerin lediglich fahrlässig oder grob fahrlässig war, kann sich der Beklagte nicht auf das Mitverschulden als Einwand berufen. Haben beide Parteien vorsätzlich und mutwillig gehandelt und damit zu demselben Unfall beigetragen, können die Ansprüche der Klägerin weiterhin ausgeschlossen sein.

Das erklärt, warum die Klageschrift Teslas angebliches Verhalten als rücksichtslos, vorsätzlich und mutwillig sowie als von bewusster Gleichgültigkeit gegenüber der Sicherheit geprägt bezeichnet. Diese Formulierung stützt die Forderung nach Strafschadenersatz und könnte sich auch auf Teslas Einwand des Mitverschuldens auswirken. Es bleibt eine Behauptung, die Lawgalet beweisen muss.

Probefahrten mit leistungsstarken Fahrzeugen erfordern eine angemessene Einweisung

Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie sollte ein Autohaus jemandem, der erstmals ein Elektroauto fährt, ein SUV im Familienformat mit Sportwagen-Beschleunigung übergeben?

Eine kurze, aber strukturierte Einweisung könnte das Risiko verringern:

- für die erste Fahrt die sanfteste Beschleunigungseinstellung wählen;

- den Kunden die Rekuperation erleben lassen, bevor er in dichten Verkehr fährt;

- die Gangwahl, das Ansprechverhalten des Fahrpedals und das Verzögerungsverhalten des Autos erklären;

- einen Fahrer begleiten, der angibt, mit der Technik nicht vertraut zu sein oder sich damit unwohl zu fühlen.

Keiner dieser Schritte entbindet den Fahrer von seiner Verantwortung, das Fahrzeug zu beherrschen. Ebenso sollte ein Verkäufer nicht davon ausgehen, dass der Besitz eines Führerscheins automatisch bedeutet, dass jemand das Ein-Pedal-Fahren oder das unmittelbare Ansprechverhalten eines leistungsstarken Elektroantriebs versteht.

Das Thema ist in Europa ebenso relevant wie in den Vereinigten Staaten. Sportwagen-Beschleunigung ist nicht länger auf flache, offensichtlich spezialisierte Fahrzeuge beschränkt. Sie steht inzwischen in leisen, praktischen SUV zur Verfügung, deren Erscheinungsbild kaum einen Hinweis auf ihre Fahrleistungen geben mag.

Drei strittige Tatsachenfragen werden den Fall prägen

Erstens muss im Verfahren geklärt werden, um welche Version des Model Y es sich handelte und welche Beschleunigungseinstellung aktiviert war. In der Klageschrift wird sie als „Insane“-Modus bezeichnet. Teslas Online-Handbuch für Model-Y-Fahrzeuge der Modelljahre 2020–2024 führt die Modi Chill, Standard und bei Performance-Fahrzeugen oder Autos mit Acceleration Boost Sport auf. Im aktuellen Model-Y-Handbuch von Tesla werden für Performance-Fahrzeuge je nach Markt, Konfiguration und Softwareversion sowohl Sport als auch Insane aufgeführt.

Die Bezeichnung allein belegt daher weder die Spezifikation noch die Einstellung des Testwagens. Dafür werden die Fertigungsdaten und Softwareprotokolle des Fahrzeugs benötigt.

Zweitens müssen die Beweismittel zeigen, welche Pedale Lawgalet unmittelbar vor der Kollision betätigte und ob das Fahrzeug normal reagierte. Fahrzeugtelemetrie, etwaige Ereignisaufzeichnungen und verfügbare Videoaufnahmen werden entscheidend sein, um eine unerwartete Fahrzeugreaktion von einer unbeabsichtigten oder übermäßigen Betätigung des Fahrpedals zu unterscheiden.

Drittens muss das Gericht entscheiden, ob die Tesla-Mitarbeiter bei der Organisation der Probefahrt die gebotene Sorgfalt walten ließen. Dazu gehört, was sie über die Erfahrung der Kundin wussten, welche Erklärung sie gaben, ob sie um die Begleitung durch einen Mitarbeiter gebeten hatte und wie das Auto konfiguriert war.

Fahrzeugdaten, Zeugenaussagen und Teslas Abläufe für Probefahrten werden letztlich darüber entscheiden, ob der Unfall hauptsächlich auf einen Fahrfehler, eine unzureichende Einweisung, eine Kombination aus beidem oder eine andere Ursache zurückzuführen war. Bis diese Beweise geprüft sind, sollten weder die Klageschrift noch Teslas Verteidigung als festgestellte Tatsachen behandelt werden.


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